Rassebeschreibung:
Farbenzwerge (FbZw),
weißgrannen-blau
Züchter: Dietmar Kruse
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Geschichte
Die Farbenzwerge wurden bereits 1940 in den holländischen
Standard aufgenommen. Seit 1956, leicht vergrößert, sind sie
auch in Deutschland anerkannt.
Anerkannt sind fast alle Farbenschläge der übrigen
Rassen, so dass es praktisch zu jeder Rasse auch einen
entsprechend gefärbten Farbenzwerg gibt.
1.
Gewicht
Normalgewicht über 1,10 bis 1,350 kg. Mindestgewicht 1,00 kg.
Höchstgewicht 1,50 kg. Die Farbenzwerge sind ausgesprochene
Zwergkaninchen. Um einerseits einer allzu intensiven Verzwergung
vorzubeugen und andererseits den Typus eines Zwergkaninchens
vollendet zu erhalten, gilt als Normalgewicht ausgewachsener
Zuchttiere ein solches zwischen 1,100 und 1,350g.
2. Körperform, Typ und Bau
Als ausgesprochene Zwergkaninchen weichen die Farbenzwerge im
Typ ganz erheblich von den übrigen Rassen ab. Die Körperform ist
gedrungen, walzenförmig, vorne und hinten gleichmäßig breit. Der
Rumpf ist kurz und die Hinterpartie gut abgerundet. Die kurzen
Läufe sind dem Zwergtyp angepasst. Die Blume ist klein und liegt
fest am Körper an. Der Körper der Häsin unterscheidet sich von
dem des Rammlers kaum und ist wie der des Rammlers von jeglichem
Wammenansatz frei.
3.
Fellhaar
Das Fellhaar der Farbenzwerge unterscheidet sich in seiner
Struktur von dem der anderen Rassen. Es ist kurz, dicht und
fühlt sich infolge seiner feinen Struktur etwas weicher an. Die
Begrannung ist fein, gleichmäßig und ohne deutlich überstehendes
grobes Grannenhaar. Die Ohren sind gut behaart.
4. Kopf und Ohren
Im Verhältnis zur Kleinheit des Tieres ist der Kopf groß und
tritt markant in Erscheinung. Er ist kurz und kräftig, Stirn und
Schnauzpartie sind breit (Stirnbreite beim 1,0 in Augenhöhe ca.
5,5 cm, bei der 0,1 etwa 5,0 cm). Der Kopf sitzt dicht am Rumpf.
Die Augen sind groß und treten etwas hervor. Der Kopf der Häsin
tritt ebenfalls markant in Erscheinung; er ist jedoch – vor
allem infolge der weniger ausgeprägten Backenbildung – insgesamt
etwas feiner. Die Ohren sind, der Zwergform entsprechend, relativ kurz,
sollen aber dennoch in einem harmonischen Verhältnis zur Größe
des Kopfes und des Rumpfes stehen. Als ideal gilt eine
Ohrenlänge von ca. 5,5 cm je nach Größenrahmen des Tieres. Die
Mindestlänge beträgt 4,5 cm, die Höchstlänge 7 cm. Die Ohren
sollen zusammenstehend, nach oben leicht v-förmig geöffnet
getragen werden. Sie sollen, der Zwergrasse entsprechend,
kräftig und fest im Gewebe und oben schön abgerundet sein.
5. Deckfarbe und Abzeichen
Die Deckfarbe des Rumpfes, des Kopfes, der Ohren und der Läufe
ist tiefglänzend blau. Die Bauchdecke, die Innenseite der Läufe
und die Blumenunterseite sind weiß. Die Schoßflecken am Bauch
sind dunkel getönt. Die Augenfarbe ist blaugrau. Die Krallen
sind dunkelhornfarbig.
Als Abzeichen gelten die weiß eingefassten Nasenlöcher, die
weiße Augeneinfassung, diese soll die Augen gleichmäßig breit
geschlossen umgeben, die weiße Einfassung der Kinnbacken und
Ohren, die beiden weißen Flecken am Ohrenansatz sowie die weiße
Rumpfbegrannung. Der nicht zu große Keil im Nacken ist
silbergrau bis weiß. Die Innenseite der Hinterläufe ist weiß.
Die Zehen der Vorderläufe heben sich als helle bis weiße Punkte
von der dunklen Deckfarbe gut ab. Die weiß gespitzten
Grannenhaare sollen seitlich um den ganzen Körper –
einschließlich Brust, Hinterpartie und Vorderläufe und möglichst
bis zur Rumpfmitte hochgezogen – das Deckhaar stark überragen;
sie sollen gleichmäßig verteilt sein. Je ausgeprägter die
langen, weiß gespitzten Grannen in Erscheinung treten, umso
stärker ist der Kontras
6. Unterfarbe Die Unterfarbe
ist am ganzen Körper, eingeschlossen die Bauchunterfarbe, rein
dunkelblau. Die Unterfarbe an der Blumenunterseite bleibt
unberücksichtigt.
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